
Privatpatienten
Versicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die vollen
Behandlungskosten nur bei einer Verordnung einer akut-stationären
Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie,
Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Abhängig vom Versicherungsvertrag
sind Rehabilitations-Maßnahmen oft nicht oder nur zum Teil versichert.
Ergänzend sollte der Krankenhauseinweisung ein ausführliches ärztliches
Attest, welches Diagnose und Akuität näher erläutert beigefügt
werden.
Von Krankenkassen muss die Kostenübernahmezusage vor Antritt der stationären
Behandlung vorliegen.
Beihilfestellen müssen vom Patienten über die vorgesehene
stationäre Behandlung informiert werden. Die Übernahme der
anteiligen Kosten durch die Beihilfe muss schriftlich vorliegen.
Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen sehen oft sehr unterschiedliche
Anforderungen an den Antragsteller und Bewilligung vor. Bitte setzen
Sie sich vor Antragstellung mit dem Aufnahmeteam in Verbindung. Gemeinsam
finden wir den besten Weg und können dank unserer Erfahrung viele
nützliche Hilfen geben.
Reha-Patienten
Für Rehabilitations-Maßnahmen ist die Deutsche Rentenversicherung
zuständig. Im Antrag auf Reha-Leistung sollte Ihr ausdrückliche Wunsch
zur stationäre Aufnahme speziell in der Hochgrat-Klinik angegeben werden.
In Einzelfällen (z.B. bei Rentnern, mitversicherten Hausfrauen, Schülern und Studenten) können auch Krankenkassen nach §40 SGB V einer Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen zustimmen. Bitte erfragen Sie bei gebotener Dringlichkeit die Kostenzusage bei der jeweiligen Krankenkasse.
Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland
Patienten aus dem EU-Ausland benötigen ein von der Krankenkasse in ihrem
Heimatland ausgestellten Auslandsbehandlungsschein E 112. Dieses Formular garantiert
die Kostenübernahme durch den heimischen Versicherungsträger im Rahmen
bestehender europäischer Verträge.
Behandlung von Patienten aus dem nicht EU-Ausland
Vor der Behandlung von Patienten aus Ländern, die nicht Mitglieder der
Europäischen Union sind, benötigen wir zusätzlich
Bitte setzen Sie sich mit dem Aufnahmeteam vorab in Verbindung.
Selbstzahler
Selbstzahler erfragen den aktuellen Tagessatz bitte im Aufnahmebüro. Eine
Vorauszahlung für drei Wochen vor Aufnahme wird erwartet.