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Kostenübernahme

Privatpatienten
Versicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die vollen Behandlungskosten nur bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Abhängig vom Versicherungsvertrag sind Rehabilitations-Maßnahmen oft nicht oder nur zum Teil versichert.

Ergänzend sollte der Krankenhauseinweisung ein ausführliches ärztliches Attest, welches Diagnose und Akuität näher erläutert beigefügt werden.

Von Krankenkassen muss die Kostenübernahmezusage vor Antritt der stationären Behandlung vorliegen.
Beihilfestellen müssen vom Patienten über die vorgesehene stationäre Behandlung informiert werden. Die Übernahme der anteiligen Kosten durch die Beihilfe muss schriftlich vorliegen.

Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:

  • Chefarzt-Behandlungs-Vertrag
  • Einzelzimmer
  • Einzelgespräche
  • Kleingruppe (max. Gruppengröße 8 Personen)
  • zusätzl. Chefarzt-Gespräche nach Bedarf

Gesetzlich versicherte Patienten
Die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen sehen oft sehr unterschiedliche Anforderungen an den Antragsteller und Bewilligung vor. Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit dem Aufnahmeteam in Verbindung. Gemeinsam finden wir den besten Weg und können dank unserer Erfahrung viele nützliche Hilfen geben.

Reha-Patienten
Für Rehabilitations-Maßnahmen ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Im Antrag auf Reha-Leistung sollte Ihr ausdrückliche Wunsch zur stationäre Aufnahme speziell in der Hochgrat-Klinik angegeben werden.

In Einzelfällen (z.B. bei Rentnern, mitversicherten Hausfrauen, Schülern und Studenten) können auch Krankenkassen nach §40 SGB V einer Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen zustimmen. Bitte erfragen Sie bei gebotener Dringlichkeit die Kostenzusage bei der jeweiligen Krankenkasse.

Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland
Patienten aus dem EU-Ausland benötigen ein von der Krankenkasse in ihrem Heimatland ausgestellten Auslandsbehandlungsschein E 112. Dieses Formular garantiert die Kostenübernahme durch den heimischen Versicherungsträger im Rahmen bestehender europäischer Verträge.

Behandlung von Patienten aus dem nicht EU-Ausland
Vor der Behandlung von Patienten aus Ländern, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, benötigen wir zusätzlich

  • Eine Kostenübernahmezusage des Versicherers oder
  • Private Vorauszahlung für drei Wochen

Bitte setzen Sie sich mit dem Aufnahmeteam vorab in Verbindung.

Selbstzahler
Selbstzahler erfragen den aktuellen Tagessatz bitte im Aufnahmebüro. Eine Vorauszahlung für drei Wochen vor Aufnahme wird erwartet.

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